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   LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11   

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LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11 (https://dejure.org/2012,127212)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11 (https://dejure.org/2012,127212)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 2012 - L 5 KA 2198/11 (https://dejure.org/2012,127212)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 27/09 R

    Honorarverteilungsvertrag - Regelung über Einbeziehung von Leistungen in das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Das BSG habe seine Auffassung, wonach die Regelleistungsvolumina nicht flächendeckend für alle Arztgruppen einzuführen seien (vgl. BSG, Urt. v. 3.2.2010, - B 6 KA 31/08 R - Urt. v. 17.3.2010, - B 6 KA 43/08 R - Urt. v. 18.8.2010, - B 6 KA 27/09 R -) nicht ausreichend begründet.

    Wie das BSG in seinen Urteilen vom 3.2.2010 (- B 6 KA 31/08 R -), vom 17.3.2010 (- B 6 KA 43/08 R -) und vom 18.8.2010 (- B 6 KA 27/09 R -) entschieden hat, steht dem Bewertungsausschuss bei der näheren Festlegung der Vorgaben für die Regelleistungsvolumina ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu.

    Einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung des Bewertungsausschusses, bestimmte Leistungen oder Leistungsgruppen aus den Regelleistungsvolumina herauszunehmen, bedarf es nicht (BSG, Urt. v. 18.8.2010, - B 6 KA 27/09 R -).

    Da sie eine wesentliche Ausweitung ihrer Leistungsmenge nicht betreiben können, müssen sie dem (auch) der Mengenbegrenzung dienenden Instrument der Regelleistungsvolumina nicht notwendig unterworfen werden (vgl. BSG, 18.8.2010, - B 6 KA 27/09 R - Urt. v. 3.2.2010, - B 6 KA 31/08 R -).

    Schließlich sieht der HVM-V in § 5 Nr. 10.6 und Nr. 10.7 übergangsweise (bis 31.12.2008) ein (besonderes) Punktwertkorridormodell zur Feinsteuerung der Topfbildung bzw., falls notwendig, zur Stützung der Punktwerte vor (zur Notwendigkeit der Entnahme von Stützungsmitteln aus der Gesamtvergütung zu Lasten aller Vertragsärzte BSG, Urt. v. 18.8.2010, - B 6 KA 27/09 R -), mit dem insbesondere etwaige Verwerfungen in der Honorarverteilung durch die ebenfalls zum 1.1.2008 vorgenommene Neufassung des EBM abgemildert und unvertretbare oder unverhältnismäßige Auswirkungen abgefangen werden können.

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Das BSG habe seine Auffassung, wonach die Regelleistungsvolumina nicht flächendeckend für alle Arztgruppen einzuführen seien (vgl. BSG, Urt. v. 3.2.2010, - B 6 KA 31/08 R - Urt. v. 17.3.2010, - B 6 KA 43/08 R - Urt. v. 18.8.2010, - B 6 KA 27/09 R -) nicht ausreichend begründet.

    1.) Hinsichtlich des HVM-V muss der Senat nicht überprüfen, ob die Vertragspartner des HVM-V für die in die Regelleistungsvolumina einbezogenen Arztgruppen bzw. Leistungen der Sache nach eine Vergütung nach festen Punktwerten nicht festgelegt haben (dazu Senatsurteil vom 29.10.2008, - L 5 KA 2054/08 - zum der Honorarverteilung im Jahr 2005 zugrunde liegenden HVM-V; BSG, Urt. v. 17.3.2010, - B 6 KA 43/08 R -).

    Wie das BSG in seinen Urteilen vom 3.2.2010 (- B 6 KA 31/08 R -), vom 17.3.2010 (- B 6 KA 43/08 R -) und vom 18.8.2010 (- B 6 KA 27/09 R -) entschieden hat, steht dem Bewertungsausschuss bei der näheren Festlegung der Vorgaben für die Regelleistungsvolumina ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu.

    Das schließt freilich nicht aus, sie in einen Honorartopf einzubeziehen, auch wenn damit ebenfalls mengenbegrenzende Ziele verfolgt werden (BSG, Urt. v. 23.3.2011, - B 6 KA 6/10 R - zur Einbeziehung der - ebenfalls nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmenden Laborärzte - in einen Honorartopf BSG, Urt. v. 11.10.2006, - B 6 KA 46/05 R - zur Zulässigkeit anderer mengensteuernder Instrumente neben den Regelleistungsvolumina BSG, Urt. v. 9.5.2012, - B 6 KA 30/11 R - Urt. v. 17.3.2010, B 6 KA 43/08 R - ; auch Senatsurteil vom 26.10.2011, - L 5 KA 4867/09 -).

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Der Kläger ist als Facharzt für Pathologie von der Anwendung der Regelleistungsvolumina ausgenommen, da die Pathologen in der vom Bewertungsausschuss durch Beschluss vom 29.10.2004 (DÄBl. 2004, A 3129) festgelegten Liste (Anlage 1 zum Teil III des Beschlusses) der in die Regelleistungsvolumina einbezogenen Arztgruppen nicht aufgeführt sind (vgl. auch BSG, Urt. v. 8.12.2010, - B 6 KA 42/09 R - zur Zulässigkeit der Ausnahmen von den Regelleistungsvolumina noch im Folgenden).

    Der Beschluss ist indessen durch Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 (DÄBl. 2004, A 3129), der die Nichtanwendung des früheren Beschlusses bestimmte, gegenstandslos geworden, weshalb der Kläger die Vergütung seiner Leistungen mit dem genannten Punktwert nicht beanspruchen kann (BSG, Urt. v. 8.12.2010, - B 6 KA 42/09 R -).

    Anspruch auf höheres Honorar aus § 72 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG kommt nach der Rechtsprechung des BSG (dazu grundlegend Urt. v. 9.12.2004 - B 6 KA 44/03 R juris Rn 153; Urt. v. 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R; Urt. v. 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B; Beschluss v. 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B sowie Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R) erst dann in Betracht, wenn in einem fachlich und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz besteht, vertragsärztlich tätig zu werden und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist.

    Es ist auch nicht ersichtlich oder stichhaltig geltend gemacht, dass die optimal ausgelastete Praxis eines Pathologen nicht das durchschnittliche Honorar vergleichbarer Facharztgruppen erwirtschaften könnte (zu alledem BSG, Urt. v. 8.12.2010, - B 6 KA 42/09 R -).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Das BSG habe seine Auffassung, wonach die Regelleistungsvolumina nicht flächendeckend für alle Arztgruppen einzuführen seien (vgl. BSG, Urt. v. 3.2.2010, - B 6 KA 31/08 R - Urt. v. 17.3.2010, - B 6 KA 43/08 R - Urt. v. 18.8.2010, - B 6 KA 27/09 R -) nicht ausreichend begründet.

    Wie das BSG in seinen Urteilen vom 3.2.2010 (- B 6 KA 31/08 R -), vom 17.3.2010 (- B 6 KA 43/08 R -) und vom 18.8.2010 (- B 6 KA 27/09 R -) entschieden hat, steht dem Bewertungsausschuss bei der näheren Festlegung der Vorgaben für die Regelleistungsvolumina ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit zu.

    Da sie eine wesentliche Ausweitung ihrer Leistungsmenge nicht betreiben können, müssen sie dem (auch) der Mengenbegrenzung dienenden Instrument der Regelleistungsvolumina nicht notwendig unterworfen werden (vgl. BSG, 18.8.2010, - B 6 KA 27/09 R - Urt. v. 3.2.2010, - B 6 KA 31/08 R -).

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 6/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufteilung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Ebenso können Fachgruppen einem Honorartopf zugeordnet werden, deren Angehörige vorwiegend oder ausschließlich auf Überweisung tätig werden (zu alledem: BSG Urt. v. 23.3.2011, - B 6 KA 6/10 R - m. w. N.; BSG, Urt. v. 3.2.2010, - B 6 KA 1/09 R -).

    Das schließt freilich nicht aus, sie in einen Honorartopf einzubeziehen, auch wenn damit ebenfalls mengenbegrenzende Ziele verfolgt werden (BSG, Urt. v. 23.3.2011, - B 6 KA 6/10 R - zur Einbeziehung der - ebenfalls nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmenden Laborärzte - in einen Honorartopf BSG, Urt. v. 11.10.2006, - B 6 KA 46/05 R - zur Zulässigkeit anderer mengensteuernder Instrumente neben den Regelleistungsvolumina BSG, Urt. v. 9.5.2012, - B 6 KA 30/11 R - Urt. v. 17.3.2010, B 6 KA 43/08 R - ; auch Senatsurteil vom 26.10.2011, - L 5 KA 4867/09 -).

    Die Topfbildung ist von Sachgründen getragen und weder unvertretbar noch unverhältnismäßig (vgl. BSG, Urt. v. 23.3.2011, - B 6 KA 6/10 R -).

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - eventuelle Punktwertstützungsmaßnahmen bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Stützungsmaßnahmen seien, wenn überhaupt, erst bei einem dauerhaften Absinken des Punktwerts bzw. bei einer sonstigen negativen Honorarentwicklung veranlasst (zum Beobachtungszeitraum auch BSG, Urt. 9.9.1998, - B 6 KA 55/97 R - und Urt. v. 29.8.2007, - B 6 KA 43/06 R -).

    Demgemäß hat das BSG in seinen Entscheidungen zur angemessenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, bei deren Nichtvorliegen eine Stützungspflicht gegeben sein könnte, entscheidend auf die durchschnittlichen Gesamteinkünfte einer Arztgruppe in einem Bezugszeitraum abgestellt (BSG Urt. v. 29.8.2007 - B 6 KA 43/06 R -).

    Angesichts dieser - positiven - Gesamthonorarentwicklung bestand von vornherein kein Anlass für weitere Anpassungen des Honorartopfs durch allgemeine Stützungsmaßnahmen außerhalb des übergangsweise anzuwendenden besonderen Punktkorridormodells (vgl. BSG, Urt. v. 9.9.1998, - B 6 KA 55/97 R - Urt. v. 3.3.1999, - B 6 KA 6/98 R - Urt. v. 29.8.2007, - B 6 KA 43/06 R -).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Den Vertragspartnern des HVM-V als Normgebern stehe bei der Neuregelung komplexer (Honorar-)Materien ein weites Ermessen in Form von Ermittlungs-, Erprobungs- und Umsetzungsspielräumen zu, wobei sie allerdings eine Beobachtungs- und ggf. Nachbesserungspflicht treffe, wenn sich im Vollzug der ursprünglich gerechtfertigten Regelungen herausstelle, dass die die Norm legitimierenden Gründe weggefallen oder die Auswirkungen für einzelne Normadressaten unzumutbar geworden seien (vgl. BSG, Urt. v. 3.2.2010, - B 6 KA 1/09 R -).Wegen der jedenfalls im Durchschnitt positiven Honorarentwicklung der dem Honorartopf "sonstige Fachärzte" angehörenden Arztgruppen und der im HVM-V ohnehin vorgesehenen flankierenden Regelungen (§ 5 Nr. 10.6) habe man nicht noch innerhalb des Jahres 2008 weitere Stützungsmaßnahmen ergreifen müssen, selbst wenn die Fachgruppe der Pathologen von der positiven Entwicklung nicht in dem Maße profitiert haben sollte wie der Honorartopfdurchschnitt.

    Ebenso können Fachgruppen einem Honorartopf zugeordnet werden, deren Angehörige vorwiegend oder ausschließlich auf Überweisung tätig werden (zu alledem: BSG Urt. v. 23.3.2011, - B 6 KA 6/10 R - m. w. N.; BSG, Urt. v. 3.2.2010, - B 6 KA 1/09 R -).

    Mit dieser relativ weiten Gestaltungsfreiheit bei Anfangs- und Erprobungsregelungen korrespondiert eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht des Normgebers, wenn sich im Vollzug von ursprünglich gerechtfertigten Regelungen herausstellt, dass die die Norm legitimierenden Gründe weggefallen oder die Auswirkungen für einzelne Normadressaten unzumutbar geworden sind (BSG, Urt. v. 3.2.2010, - B 6 KA 1/09 R -).

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Für die (bei sachlicher Rechtfertigung zulässige, BSG, Urt. v. 9.9.1998, - B 6 KA 55/97 R - Urt. v. 3.3.1999, - B 6 KA 15/98 R -) Bildung von Honorartöpfen sei den Vertragspartnern des HVM-V ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; sie müssten nicht auf völlige Homogenität der Honorartöpfe hinwirken (BSG, Urt. v. 3.3.1999, a. a. O.).

    Stützungsmaßnahmen seien, wenn überhaupt, erst bei einem dauerhaften Absinken des Punktwerts bzw. bei einer sonstigen negativen Honorarentwicklung veranlasst (zum Beobachtungszeitraum auch BSG, Urt. 9.9.1998, - B 6 KA 55/97 R - und Urt. v. 29.8.2007, - B 6 KA 43/06 R -).

    Angesichts dieser - positiven - Gesamthonorarentwicklung bestand von vornherein kein Anlass für weitere Anpassungen des Honorartopfs durch allgemeine Stützungsmaßnahmen außerhalb des übergangsweise anzuwendenden besonderen Punktkorridormodells (vgl. BSG, Urt. v. 9.9.1998, - B 6 KA 55/97 R - Urt. v. 3.3.1999, - B 6 KA 6/98 R - Urt. v. 29.8.2007, - B 6 KA 43/06 R -).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 6/98 R

    Vergütung radiologischer Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Die Anpassung des Honorartopfes einer Arztgruppe sei notwendig, wenn die Arztgruppe generell nicht in der Lage sei, bei einer mit vollem persönlichen Einsatz und unter optimaler wirtschaftlicher Praxisausrichtung ausgeübten vertragsärztlichen Tätigkeit existenzfähige Praxen zu führen (BSG, Urt. v. 3.3.1999, - B 6 KA 6/98 R - ).

    Für die (bei sachlicher Rechtfertigung zulässige, BSG, Urt. v. 9.9.1998, - B 6 KA 55/97 R - Urt. v. 3.3.1999, - B 6 KA 15/98 R -) Bildung von Honorartöpfen sei den Vertragspartnern des HVM-V ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; sie müssten nicht auf völlige Homogenität der Honorartöpfe hinwirken (BSG, Urt. v. 3.3.1999, a. a. O.).

    Angesichts dieser - positiven - Gesamthonorarentwicklung bestand von vornherein kein Anlass für weitere Anpassungen des Honorartopfs durch allgemeine Stützungsmaßnahmen außerhalb des übergangsweise anzuwendenden besonderen Punktkorridormodells (vgl. BSG, Urt. v. 9.9.1998, - B 6 KA 55/97 R - Urt. v. 3.3.1999, - B 6 KA 6/98 R - Urt. v. 29.8.2007, - B 6 KA 43/06 R -).

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    Eine strengere gerichtliche Kontrolle hält das BSG für geboten, wenn das eigene Normprogramm des EBM auf tatsächliche Verhältnisse Bezug nimmt; allerdings beschränkt sich diese strengere Kontrolle darauf, ob der Bewertungsausschuss alle Arztgruppen nach denselben Maßstäben behandelt hat und ob seine Festsetzungen inhaltlich frei von Willkür sind (BSG, Urt. v. 11.10.2006, - B 6 KA 46/05 R -).

    Das schließt freilich nicht aus, sie in einen Honorartopf einzubeziehen, auch wenn damit ebenfalls mengenbegrenzende Ziele verfolgt werden (BSG, Urt. v. 23.3.2011, - B 6 KA 6/10 R - zur Einbeziehung der - ebenfalls nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmenden Laborärzte - in einen Honorartopf BSG, Urt. v. 11.10.2006, - B 6 KA 46/05 R - zur Zulässigkeit anderer mengensteuernder Instrumente neben den Regelleistungsvolumina BSG, Urt. v. 9.5.2012, - B 6 KA 30/11 R - Urt. v. 17.3.2010, B 6 KA 43/08 R - ; auch Senatsurteil vom 26.10.2011, - L 5 KA 4867/09 -).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 09.05.2012 - B 6 KA 30/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Vergütungsmodell -

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 4867/09
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber

  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08

    Vertragsärztliche Versorgung -Kernpunkte der Regelungen nach § 85 Abs 4 S 7 und 8

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, Beurteilung einer flächendeckend

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Festlegung von

  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 469/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Vertragsparteien eines

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Bildung von gesonderten Honorartöpfen für

  • SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 12/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Sonderregelung für

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 5247/11
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - L 5 KA 1909/00
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 5247/11
    Auf das ihm am 29.4.2011 zugestellte Urteil hat der Kläger am (Montag, dem) 30.5.2011 Berufung eingelegt (Verfahren L 5 KA 2198/11).

    Im Berufungsverfahren L 5 KA 2198/11 hatte der Kläger u.a. vorgetragen, er habe 2008 über die GNR 19312 EBM zwischen 56, 5 und 58, 9% seiner Gesamtpunkte abgerechnet.

    Zur Begründung führte es aus, die Honorarbescheide für die Quartale 1/08 bis 4/08 seien rechtmäßig (vgl. Urteil vom 14.4.2011, - S 11 KA 7346/09 - Berufungsverfahren L 5 KA 2198/11).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2743/11
    Hinsichtlich der genannten EBM-Regelung habe das Sozialgericht (Urt. v. 14.4.2011, - S 11 KA 7346/09 - Berufung anhängig beim LSG Baden-Württemberg - L 5 KA 2198/11 -) entschieden, dass eine etwaige Transkodierung der genannten GNR vorliegend nicht von Belang sei, weil der Kläger als - abrechnungstechnischer - Pathologe nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 nicht dem Regelleistungsvolumen unterliege.
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